Umschulungsmaßnahme Tourismuskaufleute
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Umschulungsmaßnahme Tourismuskauffrau/-mannBei der Neuordnung der Berufsausbildung in 2011 wurde die ehemalige Ausbildung zur/zum Reiseverkehrskauffrau/-mann (alte Berufsbezeichnung) ersetzt durch die Ausbildung zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) bzw. zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen).
Der Tourismus gehört nach wie vor zu den weltweit bedeutendsten Branchen.
Es eröffnen sich nach wie vor gute Beschäftigungsperspektiven, besonders für qualifiziertes Fachpersonal.Die Umschulung wird sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten.
Da eine längere berufliche Auszeit oder Familienphase im Bewerbungsverfahren häufig negativ bewertet werden oder weil der ursprünglich erlernte Beruf möglicherweise am Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, ergeben sich insbesondere durch das Angebot einer kaufmännischen Teilzeit-Umschulung neue Perspektiven. Dieses Zeitmodell ermöglicht es auch Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, oder Menschen, die mit der Pflege Angehöriger betraut sind, bereits während einer beruflichen Auszeit oder der Familienphase den reibungslosen Wiedereinstieg in das Berufsleben und die weitere Karriere zu planen.
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KursprofilSie
- haben eine abgeschlossene Schulausbildung,
- waren bereits beruflich tätig, können jedoch keinen Berufsabschluss vorweisen oder
- können Ihren erlernten Beruf aus bestimmten Gründen nicht mehr ausüben,
- wollen sich beruflich neu orientieren und
- möchten einen Berufsabschluss im kaufmännisch-touristischen Bereich erlangen:
Tourismuskauffrau/-mann IHK
Wirmachen Sie mit den Unterrichtsinhalten des Rahmenlehrplans der Industrie- und Handelskammer vertraut:
- Privat- und Geschäftsreisen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Kaufmännische Steuerung + Dienstleistungen
- zusätzliche Intensivschulung im Buchungssystem Amadeus
- zusätzliches Bewerbungstraining.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Umschulung sind:- Schulabschluss
- Eignungsfeststellung durch die TFG
Die Umschulung dauert insgesamt 20 (Vollzeit) bzw. 26 (Teilzeit) Monate:
Theoriephase (13,5 Monate)
Unterichtszeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 - 16:15 Uhr für die Umschulung in Vollzeit
Mo., Di, Do, Fr.: 08:15 - 13:30, Mi: 08:15 Uhr - 15:45 Uhr für die Umschulung in Teilzeit- Fachunterricht gemäß dem Rahmenlehrplan der Industie- und Handelskammer (IHK)
- Schulung des Computerreservierungssystems Amadeus
- Bewerbungstraining
Betriebspraktikum (6,5 Monate)- Vertiefung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis
IHK-Abschlussprüfung, IHK zu Düsseldorf:
Schriftlicher Teil- Geschäftsprozesse im Tourismus (150 min.)
- Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen (90 min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min.)
Praktischer Teil- Prüfungsgespräch (ca. 20 min.)
Abschlüsse:TFG - AbschlußzeugnisIHK - Berufsabschlußzeugnis (bei Bestehen der Prüfung)TFG - AMADEUS-ZertifikatBerufliche Einsatzmöglichkeiten nach der Umschulung:
für ausgebildete Tourismuskaufleute eröffnen sich verschiedenste berufliche Einsatzmöglichkeiten.Dazu zählen u. a.:- Fluggesellschaften, Reedereien, Bahnunternehmen
- nationale und internationale Flughäfen
- Reise- und Spezialveranstalter
- Incoming-, Incentive- und Event-Agenturen
- Travel-Abteilungen und -Implants in größeren Unternehmen aller Wirtschaftszweige
- Messe- und Kongreßveranstalter
- Verwaltungen der Kur- und Bäderwirtschaft
- Fremdenverkehrsämter, touristische Verwaltungen, Imformationszentren und touristische Verbände.
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Kurstermine
Umschulungen in Teil- und Vollzeit:
20. Januar 2025 - 18. Dezember 2026
17. Februar 2025 - 18. Dezember 2026
17. März 2025 - 18. Dezember 2026
07. April 2025 - 18. Dezember 2026
26. Mai 2025 - 22. Januar 2027
IHK-Abschlussprüfung für die Umschulungen, die im Januar 2025, Februar 2025, März 2025, April 2025 und Mai 2025 beginnen:Winter 2026/27Kursinfo auch unter www.kursnet.arbeitsagentur.de -> erweiterte Suche -> Bildungsanbieter -> TFG
Förderung:
Die TFG ist nach § 178 SGB III als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, sie ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Bildungsträger bundesweit anerkannt (Träger-Nr. 13-15962-T).