Kaufleute für Tourismus und Freizeit
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Umschulungsmaßnahme für Tourismus und Freizeit
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen entsprechende Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei.
Kundenzufriedenheit und Servicequalität sind die obersten Prinzipien des Berufsbildes, die entsprechend dauerhaft im unterricht Berücksichtung finden.
Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen ist insbesondere für die Tourismus- und Freizeitbranche von elementarer Bedeutung und als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu berücksichtigen.Der Tourismus gehört nach wie vor zu den weltweit bedeutensten Branchen.
Es eröffnen sich nach wie vor gute Beschäftigungsperspektiven, besonders für qualifiziertes Fachpersonal.Die Umschulung wird sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten.
Da eine längere berufliche Auszeit oder Familienphase häufig ein Hindernis im Bewerbungsverfahren darstellt oder der ursprünglich erlernte Beruf nicht mehr am Arbeitsmark gefragt ist, ergeben sich gerade durch das Angebot einer kaufmännischen Teilzeit-Umschulung neue Perspektiven. Dieses Zeitmodell ermöglicht es auch Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, oder Menschen, die mit der Pflege Angehöriger betraut sind, bereits während einer beruflichen Auszeit oder der Familienphase den reibungslosen Wiedereinstieg in das Berufsleben und die weitere Karriere zu planen.
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KursprofilSie
- haben eine abgeschlossene Schulausbildung,
- waren bereits beruflich tätig, können jedoch keinen Berufsabschluss vorweisen oder
- können Ihren erlernten Beruf aus bestimmten Gründen nicht mehr ausüben,
- wollen sich beruflich neu orientieren und
- möchten einen Berufsabschluss im kaufmännisch-touristischen Bereich erlangen:
Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit IHKWirmachen Sie mit den Unterrichtsinhalten des Rahmenlehrplans der Industrie- und Handelskammer vertraut:
- Privat- und Geschäftsreisen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Kaufmännische Steuerung + Dienstleistungen
- Märkte der Tourismus- und Freizeitbranche analysieren und Marketingstrategien ableiten
- Projekte in der Tourismus- und Freizeitbranche planen, durchführen und auswerten
- zusätzliches Bewerbungstraining.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Umschulung sind:- Schulabschluss
- Eignungsfeststellung durch die TFG
Die Umschulung dauert insgesamt 20 (Vollzeit) bzw. 26 (Teilzeit) Monate:
Theoriephase (13,5 Monate)
Unterichtszeiten:
Mo. - Fr.: 08:15 - 16:15 Uhr für die Umschulung in Vollzeit
- Fachunterricht gemäß dem Rahmenlehrplan der Industie- und Handelskammer (IHK)
- Bewerbungstraining
Betriebspraktikum (6,5 Monate)
- Vertiefung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis
IHK-Abschlussprüfung, IHK zu Düsseldorf:
Schriftlicher Teil
- Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (150 min.)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min.)
Praktischer Teil
- Prüfungsgespräch (höchstens 15 +20 min.)
Abschlüsse:TFG - AbschlußzeugnisIHK - Berufsabschlußzeugnis (bei Bestehen der Prüfung)Berufliche Einsatzmöglichkeiten nach der Umschulung:
für ausgebildete Kaufleute für Tourismus und Freizeit eröffnen sich verschiedenste berufliche Einsatzmöglichkeiten.Dazu zählen u. a.:- Regionale und nationale Tourismusorganisationen
- Lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform
- Touristische Branchenverbände
- Einrichtungen des Kur- und Fremdenverkehrs
- Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks
- Campingplätze
- Marinas
- Incoming-Unternehmen
- touristisch orientierte Verkehrsunternehmen
- Weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen
- Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus
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Kurstermine
05. August 2024 - 30. Juni 202628. Oktober 2024 - 30. Juni 2026
16. September 2024 - 30. Juni 2026
09. Dezember 2024 - 04. Dezember 2026
IHK-Abschlussprüfung für die Umschulungen, die im August, September und Oktober 2024 beginnen:Sommer 2026Förderung:
Die TFG ist nach § 178 SGB III als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, sie ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Bildungsträger bundesweit anerkannt (Träger-Nr. 13-15962-T).