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08 | 02 | 2012
Kaufmännische Berufsabschlüsse u.a. Bürokaufleute / Kaufleute für Bürokommunikation (VZ) PDF Drucken E-Mail

Kaufmännische Berufsabschlüsse u.a. Bürokaufleute / Kaufleute für Bürokommunikation  
Vorbereitung auf die Externenprüfung IHK 
Vollzeitlehrgang 

Sie
 
  • waren bereits seit einigen Jahren (4,5 Jahre) im kaufmännischen Bereich tätig, können jedoch in diesem Bereich keinen Berufsabschluß vorweisen
  • möchten den beruflichen Wiedereinstieg bzw. Ihre Arbeitsstelle sichern, indem Sie den Berufsabschluss (IHK-Abschlussprüfung)
     
u. a. Bürokauffrau/-mann bzw.
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
(auch andere kaufmännische Abschlüsse möglich)
 
nachholen.
 
Wir
 
  • machen Sie in diesem Kurs mit den Unterrichtsinhalten des IHK-Rahmenlehrplans z. B. für Bürokaufleute: 
    • Rechnungswesen bzw. Betriebslehre
    • Wirtschafts- und Sozialkunde
    • Bürowirtschaft
    • Informationsverarbeitung
    • Zusätzlicher Unterricht: Bewerbungstraining 
  • vertraut
  • unterstützen Ihre speziellen Nachfragen mit einer persönlichen Sprechstunde bei unseren Dozenten und
  • bereiten Sie optimal auf die Abschlussprüfung vor.
 
Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Externenprüfung klären wir mit Ihnen bei der für Sie zuständigen
IHK / Abt. Berufsbildung/Prüfungen.


Kursprofil  
 
Zeitraum:
 
ca. 6-8 Monate in Vollzeit

 
Unterrichtszeit:
 
Mo-Fr: 08.30 - 15.30 Uhr
 
IHK-Prüfung:
 
schriftliche und mündliche Prüfung

Abschlüsse 
 
TFG-Abschlusszeugnis
 
und 
 
IHK-Zeugnis:
z. B. Bürokauffrau/-mann bzw.
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation 
(nach erfolgreicher IHK - Prüfung)

 
Teilnahme-Voraussetzungen:
 
viereinhalb Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen bzw. Verwaltungsbereich (der Nachweis der beruflichen Tätigkeit kann auch zeitlich unterbrochen sein)
 
Maßnahmeinhalte:
 
Unterrichtsfächer angeglichen an den Rahmenlehrplan der IHK
Bewerbungstraining
 
Schulungsort:
 
Düsseldorf, Nähe Hbf


Kurstermine 
 
wird noch bekannt gegeben
Kursgebühr (Code BKF) 

auf Anfrage
 
Bildungsgutschein nach SGB II und SGB III möglich,