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20 | 06 | 2013
Umschulungsmaßnahme Tourismuskaufleute PDF Drucken E-Mail

Umschulungsmaßnahme Tourismuskauffrau/-mann

Neuordnung der Berufsausbildung zum 01. August 2011: Die Ausbildung zur/-m Reiseverkehrskauffrau/-mann wird ersetzt durch die Ausbildung zur Touismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) und zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)
 
Der Tourismus gehört nach wie vor zu den weltweit bedeutensten Branchen.
Es eröffnen sich nach wie vor gute Beschäftigungsperspektiven, besonders für qualifiziertes Fachpersonal. 
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Die Umschulung wird sowohl in Vollzeit wie auch in Teilzeit angeboten.

Da eine längere berufliche Auszeit oder Familienphase häufig ein Hindernis im Bewerbungsverfahren darstellt oder der ursprünglich erlernte Beruf nicht mehr am Arbeitsmark gefragt ist, ergeben sich gerade durch das Angebot einer kaufmännischen
Teilzeit-Umschulung
neue Perspektiven. Dieses Zeitmodell ermöglicht es auch Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, oder Menschen, die mit der Pflege Angehöriger betraut sind, bereits während einer beruflichen Auszeit oder der Familienphase den reibungslosen Wiedereinstieg in das Berufsleben und die weitere Karriere zu planen.




Kursprofil 
 
Sie
 
  • haben eine abgeschlossene Schulausbildung,
  • waren bereits beruflich tätig, können jedoch keinen Berufsabschluss vorweisen oder
  • können Ihren erlernten Beruf aus bestimmten Gründen nicht mehr ausüben,
  • wollen sich beruflich neu orientieren und
  • möchten einen Berufsabschluss im kaufmännisch-touristischen Bereich erlangen:
     
Tourismuskauffrau/-mann IHK 
 
Wir
 
  • machen Sie mit den Unterrichtsinhalten des Rahmenlehrplans der Industrie- und Handelskammer vertraut:
    • Privat- und Geschäftsreisen
    • Wirtschafts- und Sozialkunde
    • Kaufmännische Steuerung + Dienstleistungen
    • zusätzliche Intensivschulung im Buchungssystem Amadeus
    • zusätzliches Bewerbungstraining.
       
       
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Umschulung sind:
 
  • Schulabschluss
  • Eignungsfeststellung durch die TFG
     

 
Die Umschulung dauert insgesamt 20 (Vollzeit) bzw. 26 (Teilzeit) Monate:

 
Theoriephase (13,5 Monate)

Unterichtszeiten:
Mo. - Fr.: 08:30 - 15:30 Uhr für die Umschulung in Vollzeit
mo. - Fr.: 08:30 - 13:30 Uhr für die Umschulung in Teilzeit
 
  • Fachunterricht gemäß dem Rahmenlehrplan der Industie- und Handelskammer (IHK)
  • Schulung des Computerreservierungssystems Amadeus
  • Bewerbungstraining
 
Betriebspraktikum (6,5 Monate)
 
  • Vertiefung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis

IHK-Abschlussprüfung, IHK zu Düsseldorf:
 
Schriftlicher Teil 
 
  • Geschäftsprozesse im Tourismus (150 min.)
  • Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen (90 min.)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min.)
 
Praktischer Teil 
 
  • Prüfungsgespräch (ca. 20 min.)


Abschlüsse: 
TFG - Abschlußzeugnis
IHK - Berufsabschlußzeugnis (bei Bestehen der Prüfung)
TFG - AMADEUS-Zertifikat

 
Berufliche Einsatzmöglichkeiten nach der Umschulung:
 
für ausgebildete Tourismuskaufleute eröffnen sich verschiedenste berufliche Einsatzmöglichkeiten.
Dazu zählen u. a.:
 
  • Fluggesellschaften, Reedereien, Bahnunternehmen
  • nationale und internationale Flughäfen
  • Reise- und Spezialveranstalter
  • Incoming-, Incentive- und Event-Agenturen
  • Travel-Abteilungen und -Implants in größeren Unternehmen aller Wirtschaftszweige
  • Messe- und Kongreßveranstalter
  • Verwaltungen der Kur- und Bäderwirtschaft 
  • Fremdenverkehrsämter, touristische Verwaltungen, Imformationszentren und touristische Verbände.



Kurstermine

Die Umschulung in Voll- und Teilzeit beginnt im Oktober 2013
17.10.2013 bis 26.06.2015 in Vollzeit.
17.10.2013 bis 22.12.2015 in Teilzeit.

IHK-Abschlußprüfung für die Umschulung in Vollzeit:
im Sommer 2015

IHK-Abschlußprüfung für die Umschulung in Teilzeit:
im Winter 2015/16


Förderung:
 
Bildungsgutschein nach SGB II und III möglich.
Die TFG ist nach § 178 SGB III als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, sie ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Bildungsträger bundesweit anerkannt (Träger-Nr. 13-15962-T).